News28.08.2008
27.08.2008
WerbungSpecials & GewinnspieleInformationenÄnderung des Jugendschutzgesetzes treten morgen in Kraft![]()
1. Juli 2008. Das erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes tritt in Kraft. Es soll ab sofort den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen verbessern. Nachfolgend erklären wir, was die Änderungen beinhalten.
- Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird in Bezug auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft alle Medien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". - Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien werden in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert. Es wird gesetzlich klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wird. - Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen." Die Gesetzesänderungen sind nur der erste Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen. In einem zweiten Schritt wird derzeit zwischen Bund und Ländern auf Grundlage der vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg erstellten Evaluierung der Jugendschutzvorschriften über weitere Verbesserungen und Änderungen im Jugendmedienschutz beraten. Hierbei geht es unter anderem um Internetinhalte und Onlinemedien. 0 ![]()
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30.06.2008 - 18:37 Uhr Soulbutcher
30.06.2008 - 15:34 Uhr Guildmaster89
ja lachhaft
30.06.2008 - 14:17 Uhr AnbuKakashi
was soll das? ich meine klar versteh ich die politiker
aber so krass? dann muss jedes spiel was auf den markt
kommt, wo man auch nur eine waffe in die hand nimmt ab
18 sein!
HÄ? dann wär alone in the dark 5 nich ab 16 für die ps2
sondern 18?? leute spielt ihr überhaupt mal ein spiel
bevor ihr so en gesetzt verabschiedet?
ich glaube nich...
30.06.2008 - 14:11 Uhr Cynn Firestar
Menschen hier den Glauben gibt man würde in der Politik
darauf reagieren!
Nur wird das ganze leider auf uns Spieler abgewälzt,
denn wir sind ja angeblich potentiell gefährdet.....
Jedoch möchte ich noch einmal darauf hinweisen was man
heutzutage alles im FERNSEHEN zu Gesicht bekommt! Da
werden Menschen auf brutalste Weise getötet und dass
noch sehr realistisch und explizit dargestellt.
Und jetzt meine Frage an die Politik:
In Videospielen steht nie der Gewaltgrad im Vordergrund
sondern die Interaktion mit dem Spiel selbst, d.h z.B.
Ziel des Spiels, Taktik, Teamplay usw.
Doch was ist der Zweck der brutalen Filme im Fernsehen?
Sicherlich die Unterhaltung, doch warum durch
übertriebene Gewaltdarstellung? Ein Spiel kann einem
nicht das Töten beibringen aber ein Film kann einem
zeigen wie brutales töten in der Realität aussieht!
Noch dazu das in vielen Filmen ja regelrecht eine
Gewaltverherrlichung herrscht und der Held des Films
sogar noch sympatisch wirkt? Und jeder Mensch
verarbeitet diese Szenen auf seine eigene Weise.
Also zusammenfassend fogendes:
Ich finde es in Ordnung wenn die Politik den Schutz vor
Gewaltdarstellung verschärft, doch wenn dann besonders
im Fernsehbereich da hier eindeutig mehr Gefahr droht!
30.06.2008 - 14:04 Uhr princenussi
will, findet er schon jemand, der ihm das Spiel kauft.
Man sollte lieber mehr in die Internet überwachung
investieren