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Einfuhr von indizierten Titeln führt zur Beschlagnahmung

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Autor: Torsten Kägler | 26.03.2007 | 12:22 Uhr
Heute beginnt die BPjM-Jahrestagung 2007 in den Räumen der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau. In diesem Jahr geht es in der mehrtägigen Tagung vor allem um Computer- und Videospiele. Früh ging es bereits um indizierte Spiele bei denen verhindert werden soll, dass sie über das Ausland importiert werden. Vielen dürfte dies mehr als ein Kampf gegen Windmühlen oder der berühmte Topfen auf den heißen Stein vorkommen.

Wer mit dem Gedanken spielt sich in Deutschland indizierte Videospiele über den ausländischen Versandhandel zu bestellen, macht den Plan ohne die deutschen Behörden. Fällt das Paket bei der Zoll-Kontrolle auf und wird überprüft, wird der Besteller seine Ware wohl niemals zu Gesicht bekommen. Wird die Herausgabe eingefordert, sind die Zollämter angehalten die Produkte zur Beschlagnahmung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Zwar ist es volljährigen Bürgern in der Bundesrepublik erlaubt indizierte Spiele zu erwerben, im Versandhandel ist es aber nur erlaubt diese Ware zu versenden, wenn eine lupenreine Kontrolle des Alters und der Identität erstellt wurde.

Den Ausweis beim Zoll vorzuzeigen wird nicht ausreichen, denn wie von einem Frankfurter Staatsanwalt bekräfitgt wurde, wird man deswegen die Ware nicht herausgeben - man wolle nicht als erweiterte Arm den Versandhändlern auch noch zuspielen.
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Kommentare

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  • 27.03.2007 - 15:36 Uhr Bürokratenarschtreter

    Und wieder einmal der Beweis, das man dem mündigen
    Bürger seine Rechte vorenthält, sie sogar mit Füßen
    tritt von staatlicher Seite, und das auch noch feiert.

    Und ihr fragt euch, warum wir nicht mehr wählen gehen?
    Dümmer als die Nacht finster.

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