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Tobias Ritter | 31.03.2011, 13:30 Uhr

Ubisoft
Ubisoft wehrt sich gegen Abwerbungsversuche durch THQ

Bei Publisher und Spielentwickler Ubisoft und dem Konkurrenten THQ hängt zur Zeit offenbar gehörig der Haussegen schief.

Wie die englischsprachige Webseite gameinformer.com berichtet, hat THQ Abwerbungsversuche bei Mitarbeitern von Ubisoft gestartet, woraufhin die Verantwortlichen von letzterem vor Gericht zogen.

Das zuständige Gericht gab dem Antrag von Ubisoft statt, und erließ eine einstweilige Verfügung gegen THQ. Zukünftige Abwerbungsversuche sind damit gerichtlich untersagt.

Seinen Anfang genommen hatte der Konflikt mit dem Abgang von Patrice Désilets, dem zuständigen Director für die Serie Assassin's Creed, im Juni 2010 bei Ubisoft. Désilets heuerte anschließend bei THQ an und verpflichtete sogleich einige seiner ehemaligen Weggefährten.



Ubisoft wehrt sich gegen Abwerbungsversuche durch THQ Kommentare (5)

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cobra79

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31.03.2011, 16:26 Uhr

Zitat von Ghaleon:

Wenn ständig Mitarbeiter abgeworben werden, die in empfindlichen Projektpositionen sind, können die Projekte gefährdet werden bzw. verzögert. Dies geht über die normalen Marktreglements hinaus und kann eine Firma aktiv schädigen wie "sabotage".


Ja und? Es ist letztendlich Ziel im Kapitalismus, eine marktberrschende Stellung einzunehmen. Und wir sprechen hier von einem Spielepublisher und keinem Versorger, der Trinkwasser oder Strom verkauft.

Wenn man der Quelle folgt, erkennt man jedoch, warum das Gericht so entschieden hat:

"Bilson essentially admitted that his new studio head was in breach of contract, as his non-compete clause prevented Désilets' from recruiting employees for one year after his departure."

Tja, pacta sunt servanda und damit zieh ich meine Kritik an der Entscheidung zurück.

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formular

31.03.2011, 16:14 Uhr

Ich wunder auch schon zweimal von einem Headhunter rekrutiert.
Ich bin der Beste.

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Ghaleon

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31.03.2011, 16:13 Uhr

Zitat von cobra79:
Ich verstehe nicht, auf welcher Grundlage ein Gericht sowas entscheiden kann. Es sind doch zwei Konkurrenten, die auf einem freien Markt agieren. Angebot und Nachfrage sollten hier die einzigen ausschlaggebenden Kriterien sein.


Denk doch mal weiter !

Wenn ständig Mitarbeiter abgeworben werden, die in empfindlichen Projektpositionen sind, können die Projekte gefährdet werden bzw. verzögert. Dies geht über die normalen Marktreglements hinaus und kann eine Firma aktiv schädigen wie "sabotage". Da der Unterlassungsklage stattgegeben wurde, kann man davon ausgehen, dass hier weit über die Grenze von normalen Headhunten hinaus gegangen wurde.

"Angebot und Nachfrage" das 0815 VWL Einstiegsarumgent zählt nur, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden.

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cobra79

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31.03.2011, 15:27 Uhr

Ich verstehe nicht, auf welcher Grundlage ein Gericht sowas entscheiden kann. Es sind doch zwei Konkurrenten, die auf einem freien Markt agieren. Angebot und Nachfrage sollten hier die einzigen ausschlaggebenden Kriterien sein.

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denda

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31.03.2011, 14:16 Uhr

Was nen dummer gerichtlicher Beschluss.
Im Ernstfall kann Ubi doch nichts nachweisen. Sollten mal lieber daran denken, warum die Leute abwandern.

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