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Apple scheitert mit Verkaufsverbots-Antrag gegen das Galaxy Tab 10.1N
Samsung darf den iPad-Konkurrenten demnach auch weiterhin in Deutschland vertreiben. Apple hatte zuvor versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Geräts zu erwirken. Die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann sah es allerdings als erwiesen an, dass sich Samsung mit den am zuvor aufgrund eines dem iPad 2 zu ähnlichem Designs mit einem Verkaufsverbot belegten Samsung Galaxy Tab 10.1 vorgenommenen Änderungen weit genug vom Aussahen des Apple-Tablets entfernt habe, und nun keine Verwechslungsmöglichkeit mehr bestehe. Eine Verletzung des Apple zugesprochenen Geschmacksmusters liege nun nicht mehr vor, heißt es in der Urteilsbegründung.
Allerdings, so musste auch die Richterin zugeben, sei das Design des Galaxy Tab 10.1N doch in gewisser Weise an das des iPad 2 angelehnt. Das alleine reiche allerdings nicht aus, das Samsung-Tablet als Nachahmung anzusehen.
Die endgültige Entscheidung über eine etwaige Verletzung von Apple zugesprochen Patentrechten durch Samsung wird allerdings erst gegen Ende des Jahres erwartet. Für den 25. September 2012 ist die entsprechende Hauptverhandlung anberaumt.







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celebroeye
10.02.2012, 01:00 Uhr
Sprach und Gesten steuerung ----- geklaut vom Microsoft Kinect
Surfen im Netz, für Videochats und Soziale Medien wie Twitter und Facebook ---- SmartTV technik von Sony und Samsung usw.
Aut ein Fehrsehnapparat bekommt man glaube ich kein Patent. Denke Apple hat aber ein Geschmacksmuster.
Arsat
09.02.2012, 22:29 Uhr
http://www.netbooknews.de/61108/apple-scheitert-erneut-
samsung-galaxy-tab-10-1n-darf-weiter-verkauft-werden/
Ja, das war auch das gleiche. Nur in München.
Another45
09.02.2012, 18:09 Uhr
Dann hab ich das wohl verwechselt ^^ Ich war der meinung auf Chip sowas schon vor ca 1 1/2 Wochen gelesen zu haben
Alurian
09.02.2012, 16:48 Uhr
Ne, is klar... Die Pressemeldung des Landgerichts ist vom 9. Februar 2012 - also manchmal... -_-
Another45
09.02.2012, 16:43 Uhr
Galhara
09.02.2012, 16:37 Uhr
Ebenfalls zurückgewiesen wurde vom Gericht der Vorwurf der Wettbewerbstäuschung. Als geradezu "abwegig" bezeichnete das Gericht die Auffassung von Apple, dass es eine Herkunftstäuschung gebe. Ein mehrere Hundert Euro teurer Computer werde nicht im Vorbeigehen gekauft wie ein Liter Milch. Vielmehr entscheide sich der Käufer bewusst zwischen den Herstellern und Betriebssystemen.
--> Der Punkt mit der Herkunftstäuschung fehlt hier in der News. Ein Tablet-PC mit einem anderen Betriebssystem soll vortäuschen ein Apple zu sein. Die spinnen doch bei Apple.
ThorHal
09.02.2012, 16:17 Uhr