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Andreas Balazik | 05.04.2003, 11:11 Uhr

OnlineWelten Kolumne - Special
Jugendschutzgesetz

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Seit dem ersten April ist es in Kraft getreten: das neue Jugendschutzgesetz.
Welche Neuerungen es mit sich bringt und was sich für uns ändert erfahrt ihr in unserem Bericht.
Eigentlich fing alles mit dem Amoklauf von Robert Steinhäuser am Erfurter Gutenberg-Gymnasium an. Für seine Tat, bei der 16 Menschen ums Leben gekommen sind, wurde auch schnell ein Sündenbock gefunden – die Computerspiele. Als erstes Counter-Strike, welches Steinhäuser nicht einmal besaß. Jenes hat die BPjS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) bereits vergeblich versucht auf den Index zu setzen. Da die Bundesregierung der Meinung war, dass ein neues, effektiveres Gesetz kommen muss, gibt es ab dem 1. April 2003 einige Änderungen.

Es gibt viele Änderungen, nicht für Händler sondern auch für Spieler und Spiele-Zeitschriften.
Jedes Spiel bekommt eine verbindliche Altersfreigabe, das heißt, dass Spiele die diese nicht besitzen nicht an Käufer unter 18 Jahren zu verkaufen sind. Das gilt auch für Originale, die importiert wurden. Das Gesetz gilt auch für LAN – Partys: Immer wenn ein Spiel mit der Altersfreigabe >ab 16 Jahre< gekennzeichnet ist, dürfen Spieler unter 16 Jahren nicht teilnehmen.
Die oben schon angesprochenen Einschränkungen für Spiele-Zeitschriften beziehen sich auf die Auswahl der Demos. Das heißt, dass die Datenträger keine jugendbeeinträchtigenden Inhalte aufweißen sollen.

Aber sogar bei der BPjM bleibt nicht alles beim Alten. Früher konnte sie Spiele sogar Jahre nach der Erscheinung noch indizieren. Das geht ab April nicht mehr. Jedes Spiel, das eine Alterseinstufung

besitzt kann nicht mehr indiziert werden. Aber sogar in neuen Gesetzen gibt es Lücken. Hier ist es das Internet, bzw. die Online – Versandhäuser wie zum Beispiel Amazon: Es gelten keine Einschränkungen. Da kein Altersnachweis durchgeführt wird, kann sich jeder Jugendliche das Spiel bestellen, das er will. Auch Spiele, die nicht unter 18 Jahren freigegeben sind.

Besonders stark trifft die Händler das Gesetz. Falls der Händel ein Spiel an einen Jugendlichen verkauft, für dessen Altersgruppe das Spiel nicht bestimmt ist, so muss er mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen. Und wenn man sich die Situation realistisch ansieht, ist es eigentlich unmöglich von jedem Kunden der wegen einer Neuerscheinung in der Schlange steht, einen Altersnachweis zu verlangen. Das würde den Betrieb beträchtlich verlangsamen.

Bereits indizierte Spiele kann man übrigens nach wie vor erwerben. Voraussetzung dafür ist die Volljährigkeit. Das Spiel kann dann auf Nachfrage verkauft werden. Das geschieht entweder unter der Ladentheke, oder in einem speziell für solche Spiele eingerichtetem Bereich im Laden.

Das Fazit ist eindeutig. Das neue Gesetz ist viel zu undurchdacht und wird nur Probleme verursachen. Ob nun beim Händler oder beim Käufer – das ist egal. Undurchdacht ist es aus dem Grund, da für das Internet keinerlei Jugendschutzmaßnahmen bezüglich der Computerspiele gelten. Die verursachten Probleme sind bereits oben beschrieben. Ein Gesetz, das weit an der Realität vorbeigeht...

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