EA Origin
EULA: Electronic Arts untersagt Nutzern gerichtliches Vorgehen
Allerdings begnügt man sich bei Electronic Arts nicht allein mit dem Ausschluss von Sammelklagen. Vielmehr verzichten Nutzer des Origin-Angebot mit dem Akzeptieren der EULA gänzlich auf das Recht, den Konzern vor den Kadi zu zerren - egal ob Sammelklage oder individuelle Klageschrift. Sich selbst gesteht das Unternehmen allerdings das Recht zu, gerichtlich gegen Diebstahl, Markenrechtsverletzung und Softwarepiraterie vorgehen zu dürfen.
Entwarnung gibt es hier jedoch für Deutschland und weitere Staaten außerhalb der USA: In Quebec, Russland, der Schweiz und allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist der neue Endbenutzer-Lizenzvertrag nicht gültig.
Weitere News zu EA Origin 
- 20.05.2012 Origin-Chef DeMartini: 'Wir waren schon immer ein starker Fürsprecher der unabhängigen Videospielentwicklung'
- 18.05.2012 Angebot für Crowd-Funding-Titel: Electronic Arts erlässt Entwicklern 90 Tage lang die Verkaufsgebühren
- 10.05.2012 Neues Update senkt CPU-Auslastung und liefert neue Features







Jillhappy
24.09.2011, 19:01 Uhr
obwohl bei den amis kann man doch sicher klagen damit man wieder klagen kann Oo man kann so was ja nich einfach ma so hin nehmen oder ? ich glaub ea hat sich damit kein gefallen getan ^^
nizzie
24.09.2011, 15:37 Uhr
ps3 hab ich keine mehr und origins nutze ich sicher nicht.
Khero
24.09.2011, 15:20 Uhr
Denken die sie sind Götter oder was ?
Das ist ja mal lächerlich :D
celebroeye
24.09.2011, 14:44 Uhr
Welch ein hochqualifizierter Beitrag. Sammleklagen gibt es in Deutschland auch so nicht. Genauso sollen manche AGB´S nur abschrecken, sie sind so oder so nichtig.
Lord Vivec
24.09.2011, 11:13 Uhr