Diablo 3 - Medien-Hysterie: Diablo 3 soll angeblich erstes Todesopfer nach 72-stündiger Spielsession gefordert haben

Tobias Ritter | 24.09.2011, 09:55 Uhr

EA Origin
EULA: Electronic Arts untersagt Nutzern gerichtliches Vorgehen

Sony hat es mit dem neuen Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA - End User License Agreement) für seine PlayStation 3 vorgemacht: Darin untersagte der japanische Konzern seinen Nutzern kurzerhand die Teilnahme an Sammelklagen. Daran hat man sich bei Electronic Arts offenbar ein Vorbild genommen, und zieht mit dem Endbenutzer-Lizenzvertrag für die neue hauseigene Online-Vertriebsplattform Origin nach.

Allerdings begnügt man sich bei Electronic Arts nicht allein mit dem Ausschluss von Sammelklagen. Vielmehr verzichten Nutzer des Origin-Angebot mit dem Akzeptieren der EULA gänzlich auf das Recht, den Konzern vor den Kadi zu zerren - egal ob Sammelklage oder individuelle Klageschrift. Sich selbst gesteht das Unternehmen allerdings das Recht zu, gerichtlich gegen Diebstahl, Markenrechtsverletzung und Softwarepiraterie vorgehen zu dürfen.

Entwarnung gibt es hier jedoch für Deutschland und weitere Staaten außerhalb der USA: In Quebec, Russland, der Schweiz und allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist der neue Endbenutzer-Lizenzvertrag nicht gültig.



EULA: Electronic Arts untersagt Nutzern gerichtliches Vorgehen Kommentare (5)

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Jillhappy

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24.09.2011, 19:01 Uhr

hehe das is das worauf man sich freuen kann in dt XD wir dürfen wenigstens klagen XD
obwohl bei den amis kann man doch sicher klagen damit man wieder klagen kann Oo man kann so was ja nich einfach ma so hin nehmen oder ? ich glaub ea hat sich damit kein gefallen getan ^^

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nizzie

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24.09.2011, 15:37 Uhr

erinnert mich sofort an hot coffee

ps3 hab ich keine mehr und origins nutze ich sicher nicht.

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Khero

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24.09.2011, 15:20 Uhr

LoL als ob dieser Witzverein ein verbieten kann sie zu verklagen XD
Denken die sie sind Götter oder was ?
Das ist ja mal lächerlich :D

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celebroeye

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24.09.2011, 14:44 Uhr

Zitat von Lord Vivec:
Verreckt, Origins und EA!



Welch ein hochqualifizierter Beitrag. Sammleklagen gibt es in Deutschland auch so nicht. Genauso sollen manche AGB´S nur abschrecken, sie sind so oder so nichtig.

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Lord Vivec

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24.09.2011, 11:13 Uhr

Verreckt, Origins und EA!

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