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Tobias Ritter | 04.02.2012, 13:00 Uhr

Apple
Glück für Apple: Oberlandesgericht stoppt Online-Verkaufsverbot für iPhones und iPads

Überraschend schnelle Wende im Patentstreit zwischen Motorola und Apple: Nachdem zunächst das Landgericht Mannheim vor wenigen Tagen zunächst einer Patentklage von Motorola stattgab, und den Verkauf iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie aller UMTS-Modelle des iPads im deutschen Online-Store untersagte, ging Apple kurzfristig in die Berufung und erwirkte vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe einen sofortigen Stopp des Verkaufsverbots.
"Alle iPad- und iPhone-Modelle werden in Kürze wieder über den Online-Store von Apple in Deutschland verkauft", so ein Apple-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Im Patentstreit zwischen Motorola und Apple geht es um ein Patent, dessen Lizenzierung zu akzeptablen Bedingungen Motorola offenbar stets abgelehnt hat, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sein soll. Dieser Argumentation Apples folgte nun das OLG Karlsruhe.

Auch in einem weiteren Urteil entschied das Landgericht Mannheim übrigens für Motorola und gegen Apple. Dabei ging es um ein Technik-Patent für den Austausch von Daten, das Apple angeblich mit seinen iCloud-Diensten verletze. Der Konzern aus Cupertino argumentierte allerdings, es handele sich dabei um ein "altes, ungültiges Patent für Funkrufempfänger (Pager)". Apple vertritt auch in diesem Fall den Standpunkt, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet sei, die Nutzung derartiger Patente auch Konkurrenten zugänglich zu machen, und zwar zu fairen Konditionen.



Glück für Apple: Oberlandesgericht stoppt Online-Verkaufsverbot für iPhones und iPads Kommentare (1)

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Another45

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Friendinvite

04.02.2012, 18:38 Uhr

Joah wieviel Geld da wohl wieder geflossen ist..

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