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Gericht setzt Diebstahl virtueller Güter mit echtem Diebstahl gleich
Bereits im Jahr 2009 wurden in erster Instanz zwei Angeklagte aufgrund eines Diebstahls im Online-Rollenspiel Runescape verurteilt, und zwar nach Maßstäben, die auch bei Dieben in der realen Welt angewendet werden. Gestohlen hatten die beiden zwei Jahre zuvor unter anderen ein virtuelles Amulett und ein virtuelles Messer. Der Anwalt der beiden Verurteilten wandte sich anschließend unter der Begründung, das virtuelle Gegenstände weder materiell seien noch einen wirtschaftlichen Wert hätten, an die nächsthöhere Instanz,
Nachdem nun auch der Oberste Gerichtshof dem Urteil stattgab, ist die Verurteilung rechtskräftig. Der zuständige Richter widersprach der Argumentation des Anwalts, und urteilte, dass virtuelle Gegenstände durchaus einen Wert hätten, und zwar basierend auf der für den Erhalt investierten Zeit und Energie des ursprünglichen Besitzers.
Die beiden virtuellen Diebe wurden zu jeweils 144 Sozialstunden verurteilt.
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BlackSeraphin
02.02.2012, 09:48 Uhr
Fadobo
02.02.2012, 09:43 Uhr
Gortun
01.02.2012, 23:21 Uhr
Damit kann ich bei Skyrim die Diebesgilde wohl vergessen.
Nestro
01.02.2012, 22:27 Uhr